Steuerfrei – aber nicht fair

Friseurmarkt verstehen

Steuerfrei – aber nicht fair

Die Kleinunternehmerregelung soll Gründungen und sehr kleinen Betrieben den Einstieg erleichtern. Dieser Gedanke ist richtig. Im Friseurhandwerk wird sie jedoch dort zum Thema, wo sie nicht mehr nur eine Starthilfe ist, sondern dauerhaft unterschiedliche Voraussetzungen im Wettbewerb schafft.

Wer keine Umsatzsteuer ausweisen muss, kann Leistungen günstiger anbieten. Ein Salon, der Mitarbeitende beschäftigt, ausbildet, Räume unterhält und alle laufenden Kosten transparent kalkuliert, steht dann schnell neben einem Angebot, das auf einer ganz anderen wirtschaftlichen Grundlage beruht. Für Kundinnen und Kunden ist dieser Unterschied oft nicht auf den ersten Blick sichtbar.

84.658Betriebsstätten weist die Berufsgenossenschaft BGW für den betrachteten Zeitraum aus.
51.616steuerzahlende Unternehmen erfasst die Umsatzsteuerstatistik des Bundes.
über 33.000Friseurunternehmen ergeben sich daraus rechnerisch als umsatzsteuerbefreite Kleinstbetriebe.

Warum die Zahlen Aufmerksamkeit verdienen

Die Differenz zeigt eine Größenordnung, die man nicht einfach übersehen sollte. Sie sagt nicht, dass jeder Kleinstbetrieb unredlich arbeitet – das wäre weder richtig noch fair. Viele Menschen bauen sich im kleinen Rahmen etwas auf, arbeiten nebenberuflich oder testen eine Geschäftsidee. Genau dafür kann die Regelung sinnvoll sein.

Problematisch wird es, wenn Kleinststrukturen und dauerhaft steuerpflichtige, ausbildende Betriebe im gleichen Markt um dieselben Kundinnen und Kunden werben, aber nicht mit vergleichbaren Kosten rechnen. Das erzeugt Preisdruck. Und dieser Preisdruck trifft besonders jene Salons, die Verantwortung übernehmen, Arbeitsplätze sichern, Nachwuchs ausbilden und ihre Leistungen offen kalkulieren.

Grafik zur Zahl steuerbefreiter Friseurunternehmen im Verhältnis zu steuerzahlenden Unternehmen

Ein Preis erzählt nicht die ganze Geschichte

Ein sehr günstiger Preis kann attraktiv wirken. Er beantwortet aber nicht die Frage, welche Leistung, welche Beratung und welche betriebliche Grundlage dahinterstehen. Ein Salon mit Team braucht Zeit für Einarbeitung und Weiterbildung, trägt Verantwortung für Löhne, Sozialabgaben, Miete, Energie, Produkte und eine verlässliche Organisation. Diese Wirklichkeit gehört zu einer ehrlichen Preisbetrachtung dazu.

Unternehmen, die dauerhaft nur einen sehr niedrigen Jahresumsatz erreichen, haben zudem kaum Spielraum, sich weiterzuentwickeln, Mitarbeitende einzustellen oder einen Ausbildungsplatz anzubieten. Das ist nicht nur eine Frage einzelner Betriebe. Es betrifft die Zukunft des Berufs: Wo soll qualifizierter Nachwuchs ausgebildet werden, wenn immer weniger Salons die Voraussetzungen dafür schaffen können?

Eine Regelung mit einem klaren Zweck

Die Kleinunternehmerregelung ist nicht geschaffen worden, um nachhaltige Betriebe unter Druck zu setzen. Sie soll den Start erleichtern. Deshalb habe ich bereits 2012 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um auf die besondere Situation im Friseurhandwerk hinzuweisen. Die damalige Antwort lautete, eine Wettbewerbsverzerrung sei nicht erkennbar; es müsse jedem freistehen, welchen Umsatz er oder sie erwirtschaftet.

Die Diskussion ist damit nicht erledigt. Sie ist heute sogar wichtiger denn je, weil die wirtschaftlichen Anforderungen an Salons gestiegen sind. Eine gute Regelung muss Existenzgründungen unterstützen – und zugleich darauf achten, dass sie nicht dauerhaft zu Lasten der Betriebe wirkt, die ausbilden, beschäftigen und den Beruf weitertragen.

Ein gangbarer Weg

Eine zeitliche Begrenzung für die ersten Gründungsjahre oder eine eindeutige Ausrichtung auf Nebenerwerbstätigkeiten könnte den ursprünglichen Gedanken bewahren. So bliebe der Einstieg möglich, ohne dass sich über Jahre unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen verfestigen.

Es geht nicht darum, kleine Unternehmen kleinzureden. Es geht um faire Rahmenbedingungen für alle: für die Einzelunternehmerin ebenso wie für den Salon mit Team, für Kundinnen und Kunden ebenso wie für die nächste Generation im Friseurhandwerk.

Quelle der im Beitrag genannten Bestandszahlen: Jahresbericht des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks 2023/2024 sowie Angaben der BGW und der Umsatzsteuerstatistik des Bundes.

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