Eines der häufigsten Streitthemen betrifft die Arbeitszeit.
Dabei ist vieles gesetzlich klar geregelt – und dennoch entstehen regelmäßig Missverständnisse.
Fakten, Missverständnisse und Lösungen und nicht zu vergessen: es gibt für die Unternehmen auch eine Aufzeichnungspflicht!

🕒 Stunden pro Woche
Die Wochenarbeitszeit ist im jeweiligen Manteltarifvertrag des Bundeslands festgelegt.
In NRW beträgt sie z. B. für Vollzeitkräfte 39,5 Stunden – ohne Pausen.
Ein typisches Rechenbeispiel:
Dienstag bis Freitag: 9:00–18:00 Uhr → 9 Std./Tag = 36 Std.
Samstag: 9:00–16:00 Uhr → 7 Std.
Gesamt: 43 Stunden – scheinbar zu viel?
Doch: Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, auch wenn sie im Salon verbracht werden.
Rechnet man täglich 1 Stunde Pause hinzu, ergibt sich:
39,5 Std. Arbeitszeit + 5 Std. Pause = 44,5 Std. Anwesenheit.
💰 Leistung vs. Gegenleistung
Nicht die Arbeitszeit allein zählt – sondern der Umsatz, der damit erzielt wird.
Der vereinbarte Lohn muss durch entsprechende Leistung gedeckt sein.
Das wird oft vergessen.
🧪 Probearbeit
Laut Wirtschaftsministerium NRW gilt:
Probearbeit ist zu entlohnen – auch bei Bewerbern über die Agentur für Arbeit.
📅 Feiertage
„Ich konnte diesen Monat keine 172 Stunden leisten – wegen Feiertagen!“
Ein häufiger Irrtum:
Feiertage sind bereits in der vereinbarten Arbeitszeit enthalten.
Der Mitarbeiter hat frei – und erhält dennoch vollen Lohn.
Der Umsatz muss entsprechend vor- oder nachgearbeitet werden.
🎓 Weiterbildung
Hier unterscheidet die Rechtsprechung:
Vom Betrieb angeordnet → Ausgleichspflicht – Zeitaufwand muss erstattet werden
Frei gewählt vom Mitarbeiter → kein Anspruch auf Ausgleich
📆 Monatsarbeitszeit
Da Monate nicht exakt vier Wochen haben, gilt:
Wochenarbeitszeit × 4,35 = Monatsarbeitszeit
Diese Formel schafft Klarheit und ist gesetzlich anerkannt.
⏳ Arbeitszeitkonto
In einigen Tarifverträgen vorgesehen:
Gleitzeit über ein Zeitkonto.
Arbeitgeber können in ruhigen Zeiten freistellen – und bei Bedarf Stunden nachfordern.
Die genauen Regeln stehen im jeweiligen Tarifvertrag.
⌛ Überstunden
Überstunden sind zulässig – aber:
Sie müssen vergütet werden!
Entweder durch Freizeitausgleich oder zusätzliche Bezahlung.
Manche Tarifverträge sehen sogar Zuschläge vor.
🕰️ Lage der Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird grundsätzlich vom Unternehmer festgelegt –
idealerweise im Dialog mit dem Team und orientiert am Kundenverhalten.
Denn:
„Morgenstund hat Gold im Mund“ war gestern.
Heute kommen viele Kunden lieber nachmittags oder abends – besonders in Städten.
Wer flexibel bleibt, bleibt gefragt.

