
In Anbetracht der schwierigen Lage im Ausbildungssektor des Friseurhandwerks, haben die Friseurinnung Düsseldorf und die Wertegemeinschaft diesen Kodex zu ergänzt und Leitlinien für das Ausbildungsverhältnis erarbeitet.
Diese sollen ein Wegweiser durch die erfolgreiche Ausbildungszeit sein.
Leitlinien
für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Ausbildern und Auszubildenden im Friseurhandwerk
Einleitung:
Eine einvernehmliche Zielsetzung bildet das Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens. Gewinne sind Garant für die Sicherheit der Arbeitsplätze und Bedingung für höhere Löhne. Diese Leitlinien dienen dazu, ein positives Miteinander zu fördern und gemeinsame Ziele zu erreichen.
1. Kundenorientierung und äußeres Erscheinungsbild:
– Wir arbeiten gemeinsam daran, die größtmögliche Zufriedenheit unserer Kunden zu gewährleisten.- Ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild trägt zur Professionalität unseres Handwerks bei.
2. Werte und Verhalten:
– Gegenseitiger Respekt, der im Umgang miteinander erkennbar ist, bildet das Herzstück unserer Beziehung.- Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und offene Kommunikation bilden Vertrauen und stärken das Arbeitsklima.
3. Ausbildungsqualität und Weiterentwicklung:
– Die ständige Weiterentwicklung steht im Fokus, um exzellente Fachkräfte auszubilden.
– Ziel ist es, nicht nur auszubilden, sondern bestmöglich zu fördern. Wir kümmern uns persönlich darum.
4. Ressourcen und Unterstützung:
– Alle Werkzeuge, Übungsköpfe und Lehrmittel werden vom Unternehmen kostenlos gestellt.
– Wir helfen bei der Suche nach Modellen für spezifische Arbeiten.
5. Arbeitszeitregelung:
Die Arbeitszeit dient dem Lernen, dem Üben an Übungsköpfen und Modellen, der Weiterbildung und der persönlichen Weiterentwicklung.
– Die Einhaltung von Pausen- und Arbeitszeiten ist verpflichtend.
– Trainingszeiten und Überstunden werden angemessen ausgeglichen.
– Auszubildende haben eine 5-Tage-Woche, Schulzeit gilt als Arbeitszeit.
– Mobiltelefone und Ablenkungen haben während der Arbeitszeit keinen Platz.
6. Entlohnung
– Die Entlohnung erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben.
– Die Ausbildungsvergütung ist spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto des Auszubildenden.
7. Dokumentation:
– Das Berichtsheft ist sorgfältig zu führen und regelmäßig vorzulegen. – Bei Bedarf, nach Absprache, kann das Berichtsheft auch während der Arbeitszeit geführt werden.- Das Berichtsheft wird regelmäßig vom Verantwortlichen kontrolliert.
8. Kommunikation:
Eine regelmäßige Kommunikation zwischen Ausbildern und Auszubildenden ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die persönliche Weiterentwicklung.
– wir führen in regelmäßigen Abständen Bewertungsgespräche, um Fortschritte zu besprechen.
– wichtig ist konstruktives Feedback zu Leistungen, Stärken und Bereichen, die noch Entwicklung benötigen.
– Auszubildende haben die Möglichkeit, eigenen Ziele und Erwartungen einzubringen- Wir setzen klare Erwartungen hinsichtlich Leistungen, Verhaltens und der persönlichen Entwicklung.

