33.000 Salons ohne Verantwortung – und der Staat schaut zu – Mikrobetriebe ruinieren den Markt – mit staatlicher Genehmigung.
Aufgrund der Kleinstunternehmerregelung wird bis 22.000 Euro keine Umsatzsteuer abgeführt. Damit werden jene bevorteilt, die ihre Preise exklusive 19 Prozent Umsatzsteuer kalkulieren und anbieten.
Diese machen rund 30 Prozent der Friseurunternehmen aus, Tendenz steigend. Denn Corona wirkte sich dabei als Treiber aus. Salons rutschten vermehrt in die Kategorie der umsatzsteuerbefreiten Mikro-Salons ab. Diese beschäftigen keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bilden keinen Nachwuchs aus und können dabei zugleich konkurrenzlos günstig am Friseurmarkt agieren.
Jahresumsatz Der Zentralverband kritisiert, dass mit den steuerprivilegierten Mikrobetrieben im Friseurhandwerk eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, wie sie in keiner anderen Brache zu finden ist. Diese führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen vor allem zu Lasten der nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen und haben in der Folge unter anderem negative Auswirkungen auf die Ausbildungsleistung und eine qualitätsorientierte Fachkräfteentwicklung.
Text Quelle: Jahresbericht des ZV 2023/2024

Laut Berufsgenossenschaft BGW existieren im angegebenen Zeitraum in der BRD 84.658 Betriebsstätten. In der Umsatzsteuerstatistik des Bundes sind 51.616 steuerzahlende Unternehmen erfasst. Hieraus ergibt sich eine Größenordnung von über 33.000 steuerbefreiten Friseurunternehmen.
Steuerbefreite Kleinunternehmer im Friseurhandwerk – Eine kritische Betrachtung
Auswirkungen auf das Friseurhandwerk
Diese Regelung hat tiefgreifende Folgen für die Branche:
Wettbewerbsverzerrung:
Steuerbefreite Kleinunternehmer können Dienstleistungen günstiger anbieten, da sie keine Umsatzsteuer berechnen müssen.
Dies führt zu einem Preisdruck auf regulär steuerpflichtige Betriebe, die ihre Kosten transparent und gesetzeskonform kalkulieren.
Marktfragmentierung:
Die Branche verliert an Struktur und Professionalität, wenn sich immer mehr Anbieter außerhalb der regulären steuerlichen und sozialen Systeme bewegen.
Fehlende Entwicklungsperspektiven:
Ein Umsatz von unter 22.000 € jährlich reicht nicht aus, um ein Unternehmen nachhaltig zu führen, geschweige denn zu wachsen oder Mitarbeitende zu beschäftigen.
Die Regelung kann somit zur Sackgasse für ambitionierte Unternehmerinnen und Unternehmer werden.
Entwicklung und politische Einordnung
Bereits im Jahr 2012 habe ich (Rene Krombholz / Initiator von “Der faire Salon” eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit dem Ziel, diese Wettbewerbsverzerrung gegenüber steuerzahlenden Betrieben im Friseurhandwerk abzuschaffen. Die Petition wurde damals mit der Begründung abgelehnt, es sei keine Wettbewerbsverzerrung erkennbar und es müsse jedem freistehen, was er verdienen oder umsetzen möchte – auch wenn sich die Zahlen nach unten bewegen.
Heute, über ein Jahrzehnt später, erkennt selbst die Politik die Ungleichheit. Doch aus EU-rechtlichen Gründen ist eine vollständige Abschaffung der Regelung kaum möglich. Eine Änderung wäre nur unter großen rechtlichen Hürden denkbar.
Unser Vorschlag für eine faire Lösung:
Eine zeitliche Befristung der Kleinunternehmerregelung auf die ersten Gründungsjahre oder eine Einschränkung auf Nebenerwerbstätigkeit könnte ein gangbarer Weg sein.
So würde die Regelung ihrem ursprünglichen Zweck – der Förderung von Existenzgründungen – gerecht, ohne den Wettbewerb dauerhaft zu verzerren.
Denn eines ist klar:
Ein Unternehmen im Friseurhandwerk, das wachsen, sich entwickeln und eine Unternehmerin oder einen Unternehmer ernähren soll, kann mit einem Jahresumsatz unter 22.000 € nicht nachhaltig bestehen.
Lasst uns gemeinsam für faire Rahmenbedingungen eintreten – für ein starkes, transparentes und zukunftsfähiges Friseurhandwerk.

