Wettbewerb verzerrt – und der Staat schaut zu

Blickpunkt

Wettbewerb braucht gleiche Regeln

Es geht nicht darum, kleine Gründungen zu bestrafen. Es geht darum, dass faire Arbeit, gute Beratung und auskömmliche Preise nicht dauerhaft gegen Modelle antreten müssen, die wirtschaftlich nach anderen Regeln funktionieren.

Die Kleinunternehmerregelung soll entlasten – sie darf aber kein Dauerzustand werden, der ehrliche Kalkulation, soziale Absicherung und faire Wettbewerbsbedingungen aushebelt.

Wir fordern keine Benachteiligung kleiner Betriebe. Wir fordern Transparenz, nachvollziehbare Regeln und einen Markt, auf dem Qualität, Leistung und Verantwortung wieder zählen.

Aktuelle Einordnung: Nach § 19 UStG gilt die Umsatzsteuerbefreiung bei höchstens 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Ein niedriger Umsatz allein sagt jedoch nichts über die wirtschaftliche Lage eines Betriebs aus.

Blickpunkt

Wettbewerb braucht gleiche Regeln

Es geht nicht darum, kleine Gründungen zu bestrafen. Es geht darum, dass faire Arbeit, gute Beratung und auskömmliche Preise nicht dauerhaft gegen Modelle antreten müssen, die wirtschaftlich nach anderen Regeln funktionieren.

Die Kleinunternehmerregelung soll entlasten – sie darf aber kein Dauerzustand werden, der ehrliche Kalkulation, soziale Absicherung und faire Wettbewerbsbedingungen aushebelt.

Wir fordern keine Benachteiligung kleiner Betriebe. Wir fordern Transparenz, nachvollziehbare Regeln und einen Markt, auf dem Qualität, Leistung und Verantwortung wieder zählen.

Aktuelle Einordnung: Nach § 19 UStG gilt die Umsatzsteuerbefreiung bei höchstens 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Ein niedriger Umsatz allein sagt jedoch nichts über die wirtschaftliche Lage eines Betriebs aus.

Steuerfreiheit als Geschäftsmodell – auf Kosten der Branche…

Etwa jeder dritte Friseursalon in der BRD ist wegen zu geringer Einnahmen von der Umsatzsteuer befreit. Diese Unternehmer zahlen meist auch keine Einkommensteuer, weniger Sozialversicherungen und erhalten oft zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt.

Damit können diese Betriebe ihre Leistungen deutlich preiswerter anbieten wie ihre steuerzahlenden Mitbewerber, das verzerrt den Wettbewerb. 

Wir fordern
eine zeitliche Beschränkung der Steuerfreiheit bzw. Überprüfung ob die Voraussetzungen hierfür wirklich gegeben sind. Alternativ für alle Friseurunternehmen 22.500 € des Umsatzes steuerbefreit.

Gut jeder dritte Friseursalon (Bundesweit) gibt an, weniger als 1.875 € per Monat zu erwirtschaften.

Das sind Tageseinnahmen von 100 € oder weniger, das sollte nachdenklich machen.
Hiervon müssen nämlich noch Miete, Energie, Waren, Versicherungen, sowie Beiträge zur privaten Absicherung entrichtet werden.  

Unternehmen dieser Größenordnung (Jahresumsatz unter 22.500 €) sind (nach EU Umsatzsteuerabkommen) von der Umsatzsteuer befreit.

Im Gegensatz zu den steuerzahlenden Mitbewerbern sparen sie direkt 19 % jeglicher Einnahme. Einkommensteuer wird meist ebenfalls nicht entrichtet und die Beiträge zur Krankenversicherung sind deutlich reduziert. Oft wird auch staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, weil das Einkommen nicht reicht.
Das HANDELSBLATT bezifferte den BRUTTOLOHN dieser Mini-existenzen auf 700,- € bis 900- € im Monat.

Durch diese Vergünstigungen können diese Kleinstunternehmen ihre Leistungen deutlich preiswerter anbieten. Diese Kleinstbetriebe werden vom Bundesfinanzministerium als nicht lohnend bei Prüfungen eingestuft und müssen nur theoretisch alle 50-100 Jahre mit einer Prüfung rechnen. Seitdem dieses bekannt wurde, hat sich Ihre Anzahl mehr als verdoppelt.

Es wird Selbstständigkeiten geben, wo andere Erwerbsquellen oder Einkommen des Partners hinzukommen. Auch in der Startphase eines Unternehmens wird es solche Ergebnisse geben. Die extrem gestiegene Zahl der Kleinstunternehmer lässt allerdings einiges fragwürdig werden.
Es drängt sich die Frage auf: warum arbeitet man risikobehaftet für 900,- €uro brutto im Monat, wenn man als Mitarbeiter das Einkommen abgesichert verdoppeln kann?

Würden diese Missstände durch konsequente Kontrollen minimiert, dürfte das trotz eventueller Schließung einiger Kleinstunternehmen positive Auswirkungen haben:
Eine bessere Lohn- und Altersvorsorge für diese Menschen
Es wäre keine staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt mehr notwendig
Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer
als Mitarbeiter würden sie helfen den Personalnotstand zu beheben
von Schließungen betroffen wäre vor allen das untere Preissegment
die Preissituation würde sich im Mittelfeld einpendeln, ein Weg zum notwendigen Stundensatz, welchen Fachleute mit mindestens 50,- € / Stunde ansetzen würde möglich

Wir fordern:

Gleichbehandlung: Faire Wettbewerbsbedingungen brauchen nachvollziehbare Regeln und eine wirksame, risikoorientierte Prüfung – unabhängig von der Größe eines Betriebs.

Maßnahmen: Die Kleinunternehmerregelung soll Gründungen und kleine Betriebe entlasten. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass dauerhaft unterhalb einer tragfähigen Kalkulation gearbeitet werden muss.

Verantwortung: Wer selbstständig arbeitet, braucht die Chance auf auskömmliche Preise, soziale Absicherung und eine wirtschaftlich gesunde Zukunft.

Unsere Forderung: Für alle Friseurunternehmen soll ein Betrag von 17.500 € pro Jahr umsatzsteuerbefreit sein. So entsteht eine klare, nachvollziehbare Grundlage, auf der Qualität, Leistung und Verantwortung wieder zählen können.

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