
Steuerfreiheit als Geschäftsmodell – auf Kosten der Branche…
Etwa jeder dritte Friseursalon in der BRD ist wegen zu geringer Einnahmen von der Umsatzsteuer befreit. Diese Unternehmer zahlen meist auch keine Einkommensteuer, weniger Sozialversicherungen und erhalten oft zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt.
Damit können diese Betriebe ihre Leistungen deutlich preiswerter anbieten wie ihre steuerzahlenden Mitbewerber, das verzerrt den Wettbewerb.
Wir fordern
eine zeitliche Beschränkung der Steuerfreiheit bzw. Überprüfung ob die Voraussetzungen hierfür wirklich gegeben sind. Alternativ für alle Friseurunternehmen 22.500 € des Umsatzes steuerbefreit.
Gut jeder dritte Friseursalon (Bundesweit) gibt an, weniger als 1.875 € per Monat zu erwirtschaften.
Das sind Tageseinnahmen von 100 € oder weniger, das sollte nachdenklich machen.
Hiervon müssen nämlich noch Miete, Energie, Waren, Versicherungen, sowie Beiträge zur privaten Absicherung entrichtet werden.
Unternehmen dieser Größenordnung (Jahresumsatz unter 22.500 €) sind (nach EU Umsatzsteuerabkommen) von der Umsatzsteuer befreit.
Im Gegensatz zu den steuerzahlenden Mitbewerbern sparen sie direkt 19 % jeglicher Einnahme. Einkommensteuer wird meist ebenfalls nicht entrichtet und die Beiträge zur Krankenversicherung sind deutlich reduziert. Oft wird auch staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, weil das Einkommen nicht reicht.
Das HANDELSBLATT bezifferte den BRUTTOLOHN dieser Mini-existenzen auf 700,- € bis 900- € im Monat.
Durch diese Vergünstigungen können diese Kleinstunternehmen ihre Leistungen deutlich preiswerter anbieten. Diese Kleinstbetriebe werden vom Bundesfinanzministerium als nicht lohnend bei Prüfungen eingestuft und müssen nur theoretisch alle 50-100 Jahre mit einer Prüfung rechnen. Seitdem dieses bekannt wurde, hat sich Ihre Anzahl mehr als verdoppelt.
Es wird Selbstständigkeiten geben, wo andere Erwerbsquellen oder Einkommen des Partners hinzukommen. Auch in der Startphase eines Unternehmens wird es solche Ergebnisse geben. Die extrem gestiegene Zahl der Kleinstunternehmer lässt allerdings einiges fragwürdig werden.
Es drängt sich die Frage auf: warum arbeitet man risikobehaftet für 900,- €uro brutto im Monat, wenn man als Mitarbeiter das Einkommen abgesichert verdoppeln kann?
Würden diese Missstände durch konsequente Kontrollen minimiert, dürfte das trotz eventueller Schließung einiger Kleinstunternehmen positive Auswirkungen haben:
Eine bessere Lohn- und Altersvorsorge für diese Menschen
Es wäre keine staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt mehr notwendig
Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer
als Mitarbeiter würden sie helfen den Personalnotstand zu beheben
von Schließungen betroffen wäre vor allen das untere Preissegment
die Preissituation würde sich im Mittelfeld einpendeln, ein Weg zum notwendigen Stundensatz, welchen Fachleute mit mindestens 50,- € / Stunde ansetzen würde möglich
Wir fordern:
Gleichbehandlung: Es kann nicht angehen, dass diese Minibetriebe Steuervorteile genießen aber nicht geprüft werden, Großkonzerne ebenfalls keine Steuern zahlen. Kleinstbetriebe müssen ebenso geprüft werden wie ihre Mitbewerber.
Maßnahmen: Uns ist bekannt, dass es sich bei dieser Regelung um EU Recht handelt, welches nicht so einfach abgeschafft werden kann. Unternehmen sind dazu da, Gewinne zu erwirtschaften und zu wachsen. Bedeutet: eine zeitliche Beschränkung dieser Regelung für die Startphase eines Unternehmens sollte eingeführt werden.
Verzicht: auf die (von der Regierung angedachte) Erhöhung der Steuer-Freigrenze.
Gleichstellung: für alle Friseurunternehmen einen Betrag von 17.500 € pro Jahr umsatzsteuerbefreit.

