Petition beim Deutschen Bundestag

... mit dem Ziel das alle Unternehmen steuerlich gleichbehandelt werden, unabhängig von Betriebs & Umsatzgröße.


Friseure wollen Wettbewerbsvorteile von Kleinunternehmern nicht länger hinnehmen. Sie fordern faire Regeln für alle. Jeder dritte bis vierte Salon führt keine Umsatzsteuer ab.

Friseure sehen sich durch die Kleinunternehmerregelung extrem benachteiligt. Unternehmen, die dem Finanzamt einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro im Jahr melden, müssen keine 19 Prozent Umsatzsteuer abführen und werden auch nicht überprüft.

(Anm. der Redaktion: Seit 2020 liegt die Grenze bei 22.000 Euro)

"Darüber kann man nachdenken, besonders aber über die Frage: warum tun Menschen sich so etwas an?", so Friseurmeister Rene Krombholz aus Düsseldorf, der Ende 2008 die Initiative "Der faire Salon" ins Leben gerufen hat – als Gegenpol zu Billig- und Discountfriseuren. In NRW sei aktuell jeder dritte Friseursalon steuerbefreit, bundesweit etwa jeder vierte, berichtet er.

Die Betriebe bleiben über Jahre unter der Steuerfreigrenze

"Kritisch wird es, wenn man genauer hinschaut und feststellt, es gibt Betriebe, die über Jahre und Jahrzehnte nicht wachsen, immer unterhalb dieser Steuerfreigrenze bleiben", kritisiert Krombholz, der auch Vorstandsmitglied der Friseurinnung Düsseldorf ist.

Nachdem vor Jahren eine Äußerung des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble bekannt wurde, wonach solche Betriebe nicht geprüft werden, habe sich deren Zahl deutlich vervielfacht, berichtet Krombholz. 

Harald Esser: "Erhebliche Wettbewerbsverzerrungen" 

Der Zentralverband des Friseurhandwerks unterstützt den Einsatz des Düsseldorfer Kollegen. "Wir freuen uns immer, Mitstreiter zu haben!", betont Präsident Harald Esser gegenüber dem Handwerksblatt. So kritisiere auch der Zentralverband, dass mit der Kleinunternehmerregelung "eine unfaire Konkurrenz" entstanden ist.

Esser: "Diese führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen vor allem zulasten der nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen und hat in der Folge unter anderem negative Auswirkungen auf die Ausbildungsleistung und eine qualitätsorientierte Fachkräfteentwicklung. Wir haben jedoch auch gelernt, dass auf diesem Gebiet gewerkeübergreifend agiert werden muss."

Auch andere Gewerke betroffen

Denn nicht nur das Friseurhandwerk ist betroffen, sondern auch Gewerke, die im haushaltsnahen Baubereich tätig sind und die Materialien vom Auftraggeber gestellt bekommen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert ebenfalls den unfairen Wettbewerb in diesen Branchen.

"Bei noch so knapper Kalkulation kann ein Betrieb, der eine Büroinfrastruktur vorhält, Ausbildungsplätze anbietet und wo der Betriebsinhaber noch dazu an seine Altersvorsorge denkt, den Preisnachteil von 19 Prozent gegenüber den Kleinunternehmern nicht ausgleichen", so der ZDH, der eine Ausweitung der Kleinunternehmerregelung daher ablehnt. Eine Anhebung der Umsatzgrenzen des Paragrafen 19 im Umsatzsteuergesetz würde diesen unfairen Wettbewerb weiter verschärfen.

Minibetriebe können preiswerter arbeiten

Rene Krombholz rechnet vor, dass rein rechnerisch 17.500 Euro Umsatz im Jahr nur 1.450 Euro im Monat bedeuten. Davon müssten dann noch Miete, Energie, Gebühren und Versicherungen, Telefon, Waren bezahlt werden müssen.

Zum Lebensunterhalt haben diese Kleinstunternehmer meist deutlich weniger Einkommen zur Verfügung, als wenn sie ihre Arbeitskraft einem Salon zur Verfügung stellen würden. Von Absicherung und Altersvorsorge einmal ganz zu schweigen", so der Unternehmer und Fachautor.

Die Erleichterungen für diese Kleinstunternehmer würden nicht mit der Steuerbefreiung enden. Sie würden auch noch einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag zahlen und nicht selten staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Krombholz: "Das bedeutet einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den steuerzahlenden Mitbewerbern. Dieser wird bereits bei der Preiskalkulation in Anrechnung gebracht und so können diese Minibetriebe ihre Leistung deutlich preiswerter anbieten als ihre Kollegen. Ein deutlicher Wettbewerbsvorteil!"

Petition im Bundestag wurde abgelehnt

Die Situation führt schon seit langem zu großem Unmut in der Branche, berichtet der Friseurmeister. Viele Friseure würden die Abschaffung dieser Regelung fordern. Dies lasse sich sich allerdings nicht realisieren, weil das Umsatzsteuergesetz europaweit verankert und abgestimmt sei. 

Foto: © privat

Im  Sommer 2012 hat die Gemeinschaft "Der faire Salon" eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht.
"Diese wurde abgelehnt, weil keine Ungleichbehandlung erkannt wurde", berichtet der Initiator.

Nachdem inzwischen selbst Politiker hier widersprechen, habe die Friseurinnung Kreis Böblingen eine weitere online Petition geschaffen, die noch Unterstützer sucht.

 

 

 

 

 

 

 

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