Brief an Bundes-Finanzminister Olaf Scholz
Kurskorrektur erforderlich!
Die Agenda:
- August 2018
ein offener Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird öffentlich publiziert, das Friseurhandwerk zum Mitmachen aufgerufen.
Die größten die Fachzeitungen TOP HAIR International und Friseurwelt stellen den Aufruf Online. - August 2018
mit entsprechendem Hinweis und Informationsmaterial wird eine Pressemitteilung über diesen offenen Brief an rund 200 deutsche Tageszeitungen gesendet. - August 2018
alle Landesinnungsverbände werden informiert und zum Mitmachen eingeladen. - August 2018
eine zweite Pressemitteilung zum Friseurhandwerk wird publiziert, der erste Brief ist (trotz Einschreiben) nicht beim Empfänger angekommen. Hier werden jetzt auch Ausnahmeregelungen und sonstige Missstände benannt. - August 2018
per Post / Print werden alle Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, die Linke, Grüne – einschließlich Bundeskanzlerin - über das Thema und den offenen Brief informiert.
31.August 2018
aktuell sind wir dabei über 500 Bundestagsabgeordnete per Mail zum Nachdenken anzuregen und über die Situation im Handwerk zu informieren.
Bundesministerium der Finanzen
Herrn Olaf Scholz
Wilhelmstraße 97
10116 Berlin
Sehr geehrter Herr Finanzminister Olaf Scholz
Sehr geehrte Damen und Herren in der Politik.
Ein Hanseat als Finanzminister, was hat mich diese Nachricht gefreut, das macht Hoffnung!
Aus diesem Grunde schreibe ich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz diesen Brief, möchte mich zuerst kurz vorstellen.
Selber bin ich Unternehmer im Friseurhandwerk und Vorstandsmitglied der Friseurinnung Düsseldorf. Als Fachautor habe ich mir einen guten Namen gemacht und betreibe mehrere Internet Plattformen für meine Branche. Vor zehn Jahren habe ich die Wertegemeinschaft „der faire Salon“ gegründet. Mit dieser, über 200 Unternehmen starken Initiative, bin ich Mitglied in der BUSINESS HANSE, deren Wiederaufleben absolut Sinn macht.
Bei uns im Friseurhandwerk gibt es eine Situation, die seit vielen Jahren kontinuierlich zu Petitionen, Anfragen im Landtag, zu Klagen und Diskussionen führt, von der Politik aber weitgehend ignoriert wird. Es geht hier um die sogenannte Kleinstunternehmerregelung, wonach Betriebe die einen Umsatz unter 17.500 € pro Jahr erwirtschaften (1.458 €/Monat) und darum von den abzuführenden 19 % Umsatzsteuer befreit sind. Brancheninsider finden das im Friseurhandwerk vollkommen unglaubwürdig, bei 5 Öffnungstagen pro Woche sind das weniger als 70,- € Einnahme pro Tag.
Steuerbefreiung macht durchaus Sinn bei Existenzgründern oder Unternehmern/innen die ein Gewerbe zusätzlich zu anderen Einkünften betreiben.
Wenn wir von einem maximalen Monatsumsatz von 1.458 € sprechen, so sind hiervon noch Miete, Energie, Waren, Versicherungen, Kommunikation und andere Dinge zu bezahlen. Was übrig bleibt ist mager. Für die Altersvorsorge stehen keine Mittel zur Verfügung. Aus Kostengründen kann weder ausgebildet noch weitergebildet werden, spätestens im Alter benötigen diese Unternehmer eine Grundsicherung, manche schon heute.
In einer Zeit, in welcher das Handwerk händeringend Mitarbeiter sucht und Salons wegen Mitarbeitermangel schließen müssen, muss die Frage gestellt werden, warum man unter vorgenannten Umständen selbständig bleibt, obwohl man als Arbeitnehmer deutlich mehr verdienen kann.
Die Antwort ist bekannt: nicht nur Insider wissen, dass hier nicht nur 19 % Umsatzsteuer gespart, sondern ebenso nicht wenige Euros der Einnahmen, steuermindernd an der Kasse vorbeigeschleust werden.
Dieses ist auch im Bundesfinanzministerium bekannt. Meine Anfrage bei Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble brachte 2014 die Antwort, dass die sogenannten Kleinstbetriebe nicht geprüft werden, weil Prüfer sich hier kostenmäßig (für den Bund) nicht rechnen. Ein Freibrief zur Steuermanipulation, zugleich aber ein Schlag ins Gesicht aller Unternehmer/innen, die in diesem Land mit Steuern und Sozialabgaben zum Allgemeinwohl beitragen.
Im Friseurhandwerk ist es inzwischen so, dass gut 30 % der vorhandenen Friseurbetriebe eben diesen Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, die gesparten 19 % direkt zur Preisgestaltung einsetzen und damit eine Wettbewerbsverzerrung herbeiführen.
In die Handwerksrolle eingetragene Friseurbetriebe im Jahr 2017: 80.769
Umsatzsteuer zahlende Friseurbetriebe laut Umsatzsteuerstatistik in 2017: 54.661
(Quelle: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerk)
Hinzu kommen einige Tausend mobil Tätiger die nicht erfasst sind.
Keine andere Betriebsgröße, wie die der Kleinstunternehmer, hat sich in diesem Handwerk so stark positiv entwickelt. Die Zahl der steuerbefreiten Betriebe ist von in der Zeit von 2000 bis 2017 von 13.300 auf 26.108 gestiegen. Zunahme um fast 100% - plus der nicht registrierten mobil Tätigen.
54.340 Friseurunternehmen haben mit fleißiger Arbeit viel Geld in Form von Umsatzsteuer in die Steuerkasse gespült, bilden aus, zahlen Einkommensteuer und Löhne.
Rund 26.000 weitere Betriebe haben das nicht getan!
Das ärgerliche: nicht nur die Zusage einer Nichtkontrolle für Kleinstunternehmer, sondern schon frühere, politisch mitverantwortete Fehler haben zu dieser Entwicklung beigetragen.
Als in der Zeit des Millenniums im Friseurhandwerk die Friseur-Discounter den Markt eroberten, war das vielfach ein neues Geschäftsmodell. Mit menschenunwürdigen Löhnen, Mitarbeitern, die zum Aufstocken geschickt wurden, schaffte man für die Verbraucher günstige Preise, belastete letztlich aber die Sozialkassen.
In dieser Wachstumszeit der Friseur-Discounter verloren inhabergeführte Betriebe viele Kunden, mussten Personal aus wirtschaftlichen Gründen freistellen. In den Jahren zwischen 2000 und 2009 verloren von der Öffentlichkeit fast unbemerkt 22,6 % der Friseure/innen ihren Arbeitsplatz.
(Quelle: Handwerkskammertag / P&G)
Das waren die Jahre mit hoher Arbeitslosigkeit, die Arbeitsuchenden im Friseurhandwerk wurden (leider oft ohne Rücksicht auf fachliche Leistung) mit einem Meisterkurs und anschließender Ich-AG beschenkt. Hierdurch wuchs die Zahl der Unternehmen im Friseurhandwerk rasant von 63.317 im Jahr 2000 auf 80.769 Unternehmen im Jahr 2017 – bei gleichbleibender Kundenzahl und steigenden Kosten.
Die Ich-AGs von Gestern sind zumeist die Kleinstunternehmen von heute.
Was wir brauchen sind andere Löhne und Preise, damit die Mehrheit der hier Tätigen im Alter von der Grundsicherung verschont bleibt. Unter den derzeitigen Bedingungen durch vorgenannte Wettbewerbsverzerrung nicht realisierbar.
Lieber Olaf Scholz, Liebe Mitmenschen in der Politik.
die geschilderte Situation ist für unser Handwerk ebenso schädlich, wie für das Allgemeinwohl und die Zukunft unseres Rentensystems. Von hanseatischen Tugenden und Werten wollen wir gar nicht erst reden. Und hier kann ich lediglich für eine Branche sprechen… !
Als Unternehmer, Mitglied der Business HANSE und Gründer der Wertegemeinschaft „Der faire Salon“ möchte ich Sie herzlichst bitten, sich hierüber einmal Gedanken zu machen um möglichst kurzfristig auch Änderungen zu bewirken.
Meine Forderungen sind:
- Eine zeitliche Beschränkung der Kleinstunternehmerregelung.
- Intensive Kontrollen auch bei den Kleinstunternehmen.
- Die geplante Beitragsentlastung der Kleinstunternehmer zur Krankenversicherung stoppen!
Dieses würde die Situation noch drastisch verschärfen! - Eine weitere Überlegung wäre es, die in den 80er Jahren noch praktizierte, in der Höhe gestaffelten Umsatzsteuer wieder einzuführen. Steuerbefreite Unternehmen wurden damals bei Wachstum schrittweise von der Befreiung in den vollen Steuersatz geleitet.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, ich freue mich auf Ihre Antwort, welche ich gerne publizieren möchte.
Mit besten Grüßen
Rene Krombholz
Friseurunternehmer und Fachautor
Initiator der Wertegemeinschaft „Der faire Salon“ und Mitglied der Business Hanse
Betreiber des Branchenportals www.friseur-news.de
Vorstandsmitglied der Friseurinnung Düsseldorf
Düsseldorf im Juli 2018