Kassenpflicht gefordert!

Eine Forderung für mehr Ehrlichkeit


Als Initiator der Wertegemeinschaft „DER FAIRE SALON“ plädiere ich für eine Kassenpflicht und deutlich stärkere Kontrollen – insbesondere bei Kleinstbetrieben.
Hiermit möchte ich die Forderung von Manfred Hohmann unterstützen.

Der osthessische Geschäftsmann gehört  zu den zehn besten Promi-Friseuren in Deutschland und ist auch im ICD aktiv, dort als Manfred HOHMANN - President Mondial Performance -  Germany

Hintergrund:
Rund 25.000 bis  30.000 deutsche Friseur-Salons verzeichnen ANGEBLICH einen JAHRUMSATZ VON WENIGER ALS 17.500,- € IM JAHR und sind deswegen von der Umsatzsteuer befreit
.

Das ist nicht nur völlig unglaubwürdig sondern schädigt das Allgemeinwohl, verzerrt den Wettbewerb und ist eine Ohrfeige ins Gesicht aller ehrlichen Unternehmer die durch ständig steigende Abgaben diese Fehlbeträge ausgleichen müssen. Es stellt sich auch die Frage, wie solche Unternehmen zum Lebensunterhalt des Inhabers beitragen können. Der Umsatz entspricht monatlich 1.450,- €, wovon Miete, Energie, Versicherungen, Waren abzuziehen sind. Was übrig bleibt ist zu wenig um Weiterbildung für bessere Qualität, Werbung oder ausreichende Altersvorsorge zu garantieren. Es ist eher wahrscheinlich, das schon jetzt vielfach Beihilfe zum Lebensunterhalt (gibt es auch für Selbstständige) und später Ausgleichende Zahlungen wegen Altersarmut von der Allgemeinheit aufgebracht werden müssen!

Aktuell erreicht uns von Manfred Hohmann diese Forderung an Politik und Verbände die ich hier unterstützen möchte:
Ehrliche Friseure fordern allgemeine Registrierkassenpflicht!

Aus Sicht verständlicher, steuerehrlicher und qualifizierter Friseurunternehmer ist die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht zu fordern.  Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Kassenpflicht mit einer erweiterten Anwendungsregelung mit Bon-Regelung  für alle Friseursalons verpflichtend einzuführen.

Die gesetzliche Verpflichtung soll ohne Ausnahme verpflichtend vorgeschrieben sein, auch für Kleinbetriebe gemäß der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze in Höhe von 17.500 €.    In diesem Zusammenhang wird ebenfalls gefordert, die Kleinunternehmergrenze nach dem Umsatzsteuergesetz aufzuheben.

 

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